Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
EU RED Einheitliche Ladegeräte
Die EU-Richtlinie über Funkanlagen (Richtlinie 2014/53/EU), Artikel 3(4), wirksam ab dem 28. Dezember 2024 (für Tablets und ausgewählte drahtlose Optionen für Verbraucher) und wirksam ab dem 28. April 2026 (für Notebook-Computer), sieht einheitliche Ladeanforderungen für bestimmte Kategorien aufladbarer Funkanlagen vor. Durch die Implementierung im Rahmen der EU-Vorschriften für universelle Ladegeräte trägt dies dazu bei, die Interoperabilität beim Laden zu gewährleisten, den Komfort der Verbraucher zu verbessern und Elektronikschrott in der gesamten Europäischen Union zu reduzieren.
Den Nachweis für die Konformität finden Sie in der EU-Konformitätserklärung Ihres Produkts.
Für einige Notebook-Produkte, die vor dem 28. April 2026 auf den Markt gebracht wurden, und für einige Tablet-PCs und Optionen, die vor dem 28. Dezember 2024 auf den Markt gebracht wurden, wurden Anhänge zur Konformitätserklärung für einheitliche Ladegeräte erstellt, um die Konformität nachzuweisen. Bitte beachten Sie die unten verlinkten Anhänge zur EU-Konformitätserklärung für einheitliche Ladegeräte:
- •Addendum zur EU-Konformitätserklärung für einheitliche Ladegeräte für Notebooks und mobile Computer
Wenn Sie die EU-Konformitätserklärung für Ihr Produkt nicht finden können, senden Sie bitte eine E-Mail an compliance@lenovo.com. Geben Sie in Ihrer Anfrage den Produktmarketing-Namen und den Computertyp an.